Allergene
Allergene in Lebensmitteln
Flexibel akkreditiert nach DIN EN ISO 17025

Allergische Reaktionen auf bestimmte Lebensmittel nehmen in den letzten Jahren ständig zu. Schätzungsweise zwischen 6 - 8 % der Kinder und 2 - 4 % der Erwachsenen sind betroffen. Lebensmittelallergien sind eine fehlgeleitete Überreaktion des Immunsystems auf geringste Spuren einzelner Allergene. Der überwiegende Teil der Allergien (90%) kann auf einige wenige auslösende Substanzen beschränkt werden.
Die Allergen-Kennzeichnung bei Lebensmitteln ist seit dem 25. November 2005 verpflichtend. Seitdem müssen bestimmte Zutaten, die in Europa am häufigsten Lebensmittelallergien auslösen, auf verpackten Lebensmitteln gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung muß auch dann vorgenommen werden, wenn die allergenen Bestandteile nur indirekt über andere Zutaten ins Lebensmittel gelangen. Die aktuelle gesetzliche Kennzeichnungspflicht ist in der Lebensmittelverordnung 1169/2011 geregelt.
Liste der kennzeichnungspflichtigen Allergene in der EU:
- Glutenhaltige Getreide, namentlich Weizen (wie Dinkel und Khorasan-Weizen), Roggen, Gerste, Hafer oder deren Hybridstämme
- Krebstiere wie Krebse, Garnelen, Krabben, Hummer etc.
- Eier
- Fisch
- Erdnüsse
- Soja
- Milch (einschließlich Laktose)
- Schalenfrüchte (Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewkerne, Pecannüsse, Paranüsse, Pinienkerne, Pistazien, Macadamianüsse, Queenslandnüsse)
- Sellerie
- Senf
- Sesam
- Schwefeldioxid und Sulfite (ab 10 mg pro kg oder l)
- Lupine
- Weichtiere (zum Beispiel Schnecken, Muscheln, Tintenfische etc.)
Unverträglichkeiten
- Gluten
Allergenmanagement
Das Allergenmanagement soll das Risiko eines Cross-Contacts minimieren und daraus die Notwendigkeit einer Spurenkennzeichnung ableiten. Cross-Contacts entstehen durch Verschleppungen auf Produkte, die das Allergen als Zutat nicht enthalten. Solche Kreuzkontaminationen können im Produktionsprozeß durch z.B. kontaminierte Anlagen, Rohmaterialien und schlechte Lagerung auftreten. Diese gelten für Allergiker als hohes Risiko und sollten möglichst vermieden bzw. minimiert werden.
VITAL Konzept 4.0 - Spurenkennzeichnung von Lebensmitteln
Bei dem VITAL Konzept (Voluntary Incidental Trace Allergen Labelling) handelt es sich um ein standardisiertes Verfahren zur Risikoabschätzung von unbeabsichtigten Allergenspuren auf der Basis von Schwellenwerten. Dieses Konzept wurde 2005 vom Australisch-Neuseeländischen Industrieinitiative Allergen Bureau entwickelt und 2007 veröffentlicht. Seit 2024 ist das VITAL Konzept in der Version 4.0 verfügbar.
| Allergen | Referenzdosis (mg protein) |
| Soja | 10,0 |
| Sesam | 2,0 |
| Lupine | 10,0 |
| Cashewkerne und Pistazie | 1,0 |
| Pecannuss und Walnuss | 1,0 |
| Ei | 2,0 |
| Milch | 2,0 |
| Fisch | 5,0 |
| Weichtiere | 20,0 |
| Garnelen | 200,0 |
| Sellerie | 1,0 |
| Erdnüsse | 2,0 |
| Mandeln, Paranuss, Pinienkerne und Macadamia | 1,0 |
| Haselnuss | 3,0 |
| Weizen | 5,0 |
| Buchweizen | 10,0 |
| Senf | 1,0 |
Allergennachweis
Der Nachweis von Allergenen geschieht:
- immunologisch mittels ELISA
- molekularbiologisch mittels PCR
Bei GEN-IAL® werden die Allergene mittels real-time PCR nachgewiesen. Die eingesetzten Verfahren sind nach DIN EN ISO 17025 flexibel akkreditiert. Es werden sowohl offizielle Normverfahren, als auch validierte Hausverfahren eingesetzt. Der Nachweis per ELISA (quantitativ) erfolgt im Unterauftrag in externen akkreditierten Partnerlaboren.
Gluten
Unter einer Glutenunverträglichkeit versteht man die Überempfindlichkeit auf das Klebereiweiß einiger Getreidesorten. Bei Kindern und Säuglingen bekannt als Zöliakie. Werden bei einer sochen Unverträglichkeit glutenhaltige Lebensmittel verzehrt, kommt es zur Zerstörung der Dünndarmschleimhaut. Verdauung und Aufnahme der Nahrung sind gestört. Gluten ist enthalten in Weizen, Roggen und Gerste. Nicht enthalten ist es z.B. in Mais, Reis, Hirse, Sesam, Soja…
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Dr. Jutta Schönling
Managing director