Firmenprofil

Die GEN-IAL GEN-Institut für angewandte Laboranalysen GmbH in der Kurzübersicht
Unternehmensgründung:

Januar 1998 durch Frau Dr. rer. nat. Jutta Schönling und Frau Dr. rer. medic Gabriele Mücher

Geschäftsführung:

Dr. rer. nat. Jutta Schönling

Akkreditierung:

Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 gemäß Urkundenanhang,  D-PL-17455-01-00


Die Flexibilisierung des Akkreditierungsbereichs erfolgte auf Antrag und mit

nachgewiesener Kompetenz in diesem Bereich. Alle Prüfverfahren, die vom Laboratorium

unter Verweis auf eine Akkreditierung angewendet werden, sind verifiziert bzw. validiert.

Tagesaktuelle Listen der im Akkreditierungsumfang befindlichen Verfahren erhalten Sie hier für Lebensmittel

und Futtermittel.

Zulassungen: L1

Mitglied des Deutschen  §64 LFGB Arbeitskreises zur Entwicklung von Nachweisverfahren zur Identifizierung von GVO (gentechnisch veränderte Organismen)

Anerkannt  als VLOG-Prüflabor

Mitglied des VLOG "Verband Lebensmittel ohne Gentechnik"

Tätigkeitsfelder

Lebens-, Futtermittel-Analytik, Mikrobielle Analyse von Getränken, Lebens- und Futtermitteln, Gebrauchsgegenständen und Produktionsprozessen,  Legionellenanalytik,  Auftragsforschung

Firmenphilosophie:

Qualität und Kundenzufriedenheit haben immer höchste Priorität. Ziel ist es, den Kunden die Analysen sicher, schnell und kostengünstig anzubieten, so daß höchste Produktsicherheit vermittelt wird. Alle Mitarbeiter sind hoch qualifiziert und werden kontinuierlich geschult. Die jahrelange Erfahrung trägt zur weiteren Sicherheit der Analysenergebnisse bei. Dies gilt auch für Leistungen, die im Namen der GEN-IAL® GmbH erbracht werden oder von ihr im Unterauftrag vergeben werden.

Den Maßstab für Qualität setzen die gesetzlichen Regelungen und technischen Regelwerke sowie unsere Verantwortung für eine unparteiische, unabhängige und integre Durchführung unserer Dienstleistungen.

Seit 1999 gehört das Unternehmen der § 64 LFGB Arbeitsgruppe zur „Entwicklung von Methoden zur Identifizierung von mit Hilfe gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel“ unter der Leitung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an.

Die Nachweisverfahren werden ständig weiterentwickelt und tragen so der wachsenden Anzahl von gentechnisch modifizierten Lebensmitteln Rechnung.