Aktuelles

"Honig-Urteil": Seit 6. September 2011 unterliegt Honig mit Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen der Zulassungspflicht gentechnisch veränderter Lebensmittel.

Das BVL hat einen Leitfaden für die Probenahme und Untersuchung veröffentlicht. Die Probennahme erfolgt in Anlehnung an DIN 10742:2011-06 in der Menge von mindestens 1 kg. Im Labor werden von der Probe zwei Untersuchungsproben von jeweils 50 g entnommen. GEN-IAL alaysiert Ihre Proben gemäss diesem Leitfaden. http://www.bvl.bund.de/DE/06_Gentechnik/04_Fachmeldungen/2011/honig_gen_pollen.html

Dienstleistungen

pic_1.jpg

Alle Leistungen

Produkte

first_beer_pcr.jpg

Alle Produkte