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Nachweis von Tier- und Pflanzenarten

Identifizierung von Tierarten, Pflanzenarten und Food Fraud in Lebensmitteln und Futtermitteln

Flexibel akkreditiert nach DIN EN ISO 17025

Unser Unternehmen bietet als wichtigen Bestandteil der Qualitätskontrolle von Lebens- und Futtermitteln die Identifizierung und Differenzierung von Tierarten, Pflanzenarten und Produktverfälschungen (Food Fraud) auf DNA-Ebene an.    
Die Untersuchungen erfolgen mittels real-time PCR. Sie ist eine sehr empfindliche Methode, die durch die Verwendung artspezifischer PCR-Primer sogar in komplexen oder hochgradig erhitzten Produkten eine Identifizierung der jeweiligen Tier- bzw. Pflanzenart ermöglicht.

Darüber hinaus eignet sich die Methode zum Screening einer Probe auf tierische und/oder pflanzliche Bestandteile. Sie ist hervorragend geeignet zur Untersuchung veganer/ vegetarischer Produkte bzw. tierischer Produkte auf pflanzliche Beimengungen, für HALAL-Zertifizierung und zum Nachweis von Wiederkäuern in Tierfutter. Eine Identifizierung der Fisch-    oder Krustentierart ist durch PCR mit anschließender Sequenzierung möglich.

Beispiele für nachweisbare Tier- und Pflanzenarten:

TierartenPlanzenarten
RindSoja
SchweinRaps
PferdMais
EselReis
ZiegeWeizen
SchafGerste
HuhnTomate
PuteKartoffel
Gans
Fasan
Ente
Fisch
Krustentiere
Mollusken

Identifizierung von Tier- und Pflanzenarten zum Nachweis von Produktverfälschungen (Food Fraud)

Aus wirtschaftlichen Erwägungen werden Lebensmittel immer häufiger verfälscht. So wird mitunter hochwertiges Fleisch durch günstiges, minderwertiges ersetzt (z.B. Pferdefleischskandal: als Rindfleisch deklarierte Lebensmittel enthielten bis zu 100% nicht deklariertes Pferdefleisch). Desweiteren spielen auch gesundheitliche Aspekte, wie die in Kauf genommene Gefährdung von Verbrauchern (z.B. allergische Reaktion), eine immer größere Rolle (z.B. Erdnussmehl in Knoblauchpulver oder Haselnussgries).

Besonders häufig betroffene Lebensmittel sind:

  • Fleisch
  • Milch
  • Fisch
  • Meeresfrüchte
  • Öle (Olivenöle)
  • Honig
  • Kaffee, Tee
  • Wein und Fruchtsäfte
  • Gewürze

Mit der EU-Kontrollverordnung Nr. 2017/625 (gültig ab September 2019) wird Food Fraud zur Verpflichtung aller Mitgliedstaaten. Darüber hinaus ist Food Fraud Inhalt weiterer internationaler Standards.

Halal

Für muslimische Verbraucher dürfen nach dem Koran und der Sunna nicht die geringsten Verunreinigungen bestimmter tierischer Produkte in Lebensmitteln vorkommen.

Um diesen Anforderungen und der verpflichtenden Nulltoleranz gerecht zu werden, gibt es hochsensitive PCR-Tests, die spezifisch nachweisen können, ob z.B. Schweinefleisch in Lebensmitteln enthalten ist.

Koscher

Für jüdische Verbraucher dürfen nach der Tora nur koschere Lebensmittel verzehrt werden. Fleisch von Nichtpaarhufern z.B. Schwein, Pferd, Kamel … sind verboten. Nicht koscher sind auch Aale, Wale und Schalentiere.

Um diesen Anforderungen und der verpflichtenden Nulltoleranz gerecht zu werden, gibt es hochsensitive PCR-Tests, die spezifisch nachweisen können, ob z.B. Schweinefleisch in Lebensmitteln enthalten ist.

Bei GEN-IAL® werden die Tier-und Pflanzenarten mittels real-time PCR nachgewiesen. Die eingesetzten Verfahren sind nach DIN EN ISO 17025 flexibel akkreditiert. Es werden sowohl offizielle Normverfahren, als auch validierte Hausverfahren eingesetzt.

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    Dr. Jutta Schönling
    Managing director

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