Neue Trinkwasserverordnung erfordert jährliche Legionellenuntersuchung

Seit dem 1. November 2011 gilt die neu geregelte Trinkwasserverordnung, die eine jährliche Untersuchungspflicht auf Legionellen für Warmwasseranlagen ab 400 Liter Speichervolumen oder mit einem Rohrvolumen von 3 Liter zwischen Wassererwärmer und Verteilerstelle vorschreibt.

Betroffen sind zum Beispiel: Vermieter, Gebäudeverwaltungen, Hotels, Krankenhäuser und weitere öffentliche Einrichtungen.


Unsere Leistungen

• Begutachtung und Probenahme durch zertifizierte Probenehmer (DIN EN ISO 19458)
• Untersuchung der Proben auf Legionellen durch ein akkreditiertes Labor
• Schnelles Analysenergebnis

 

 

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